Donnerstag, 27. Mai 2010
pixelio_rainer_sturmAb dem 01. Juni 2010 dürfen die Anzüge für Männer wie auch für Frauen den Nacken nicht bedecken, nicht über die Schultern noch über die Fußknöchel reichen. Hinsichtlich Material, Verarbeitung, Dicke und Auftrieb gelten die gleichen Vorgaben und Zulassungskriterien wie für die Beckenschwimmer. Gemäß der Fina-Erläuterung vom 05. Juni 2009 sind darüber hinaus Schwimmanzüge, die vor 2009 genehmigt und vollständig aus textilem Material .
Kompletter Artikel: Die Jagd nach den EM-Tickets beginnt

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